Die ICAO (The International Civil Aviation Organization) teilte am 15. Juni 2015 in einer Pressemitteilung mit, dass e-Zigaretten zukünftig nicht mehr im Frachtraum verstaut werden dürfen. Weiterhin dürfen e-Zigaretten auch nicht mehr in der Flugzeugkabine aufgeladen werden.

Für Flugreisende die e-Zigaretten mit sich führen bedeutet das, dass diese von nun im Handgepäck zu verstauen sind. Zur Begründung gab die ICAO an, es habe bereits diverse Fälle gegeben, in denen sich im Frachtraum befindliche e-Zigaretten versehentlich eingeschaltet und dadurch Brände verursacht hätten. Zwar kann sich eine e-Zigarette auch in einer Flugzeugkabine versehentlich einschalten, doch in einem solchen Fall kann schneller interveniert werden.

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